Teil I: Lohnsteuer, Sozialversicherung und Anmeldung in den Niederlanden
Wenn ein deutscher Arbeitgeber einen in den Niederlanden wohnhaften Arbeitnehmer einstellt, kann dies Meldepflichten in den Niederlanden hinsichtlich von Lohnsteuer und Sozialversicherung nach sich ziehen.
Im ersten Teil der Artikelserie beschäftigen wir uns mit der Aufteilung des Besteuerungsrechts zwischen Deutschland und den Niederlanden, den geltenden Sozialversicherungsvorschriften und der Pflicht zur Beantragung einer niederländischen Lohnsteuernummer.
Teil II: Krankheit, Versicherungen und Altersvorsorge
In den Niederlanden weichen die Regeln für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall deutlich von den Bestimmungen in Deutschland ab. Während sich die Lohnfortzahlungspflicht in Deutschland in der Regel auf sechs Wochen beschränkt, erstreckt sich die Lohnfortzahlungspflicht in den Niederlanden auf einen Zeitraum von bis zu 104 Wochen. Es ist möglich, sich gegen des Risiko einer Lohnfortzahlung durch eine Versicherung abzusichern.
Wir erläutern außerdem die Bedeutung für eine Prüfung von geltenden Tarifverträgen und Altersvorsorgeregelungen. Je nach Tätigkeitsbereich des Unternehmens könnte nämlich ein Pflicht bestehen, einem niederländischen Rentenfonds beizutreten.
Teil III: Welches Arbeitsrecht gilt?
Bei grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnissen stellt sich häufig die Frage, ob ein deutscher oder ein niederländischer Arbeitsvertrag zugrunde gelegt werden soll. In diesem Artikel gehen wir auf die geltenden Rechtsvorschriften ein und auf die Frage, inwieweit die Parteien selbst über eine Rechtswahl entscheiden können.
Auch wenn ein Arbeitsvertrag nach deutschem Recht abgefasst ist, können zwingende niederländische Bestimmungen Anwendung finden, beispielsweise in Bezug auf den Kündigungsschutz, Mindestlohn, das Urlaubsgeld und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Teil IV: Der Dienstwagen
Die Bereitstellung eines Dienstwagens für einen in den Niederlanden wohnhaften Arbeitnehmer wirft verschiedene steuerliche Fragen auf, zum Beispiel der geldwerte Vorteil für die private Nutzung, die niederländische Steuer auf Personenkraftwagen und Motorräder (BPM) sowie die Kfz-Steuer (MRB). Teil III unserer Serie gibt Antwort auf diese Fragen.
Teil V: Urlaub und Sonderurlaub
Das niederländische Arbeitsrecht enthält umfassende Regelungen zu Urlaubs- und Freistellungsansprüchen. Arbeitgeber müssen zum Beispiel gesetzliche Urlaubstage, übergesetzliche (betriebliche) Urlaubstage und verschiedene Formen von Sonderurlaub berücksichtigen.
In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten Freistellungsregelungen, die auf ausländische Arbeitgeber zukommen können.
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