Beschwerdeverfahren
Moore MKW verfügt über ein Beschwerdeverfahren. Es beinhaltet, dass wir Ihre Beschwerde sorgfältig bearbeiten und nach Möglichkeit gemeinsam mit Ihnen nach einer angemessenen Lösung suchen. Im Folgenden erläutern wir, was dieses Beschwerdeverfahren umfasst.
Sollten Sie mit der Ausführung der Arbeiten durch (einen) Mitarbeiter nicht zufrieden sein, können Sie eine Beschwerde in unserer Kanzlei einreichen. Auch wenn Sie vermeintliche Unregelmäßigkeiten melden möchten, können Sie dazu ebenfalls eine Beschwerde in unserer Kanzlei einreichen.
Moore MKW verfügt über einen Beschwerdeausschuss, mit Guido Kamps (guido.kamps@moore-mkw.nl) als Vorsitzenden und Vincent Roelink (vincent.roelink@moore-mkw.nl) als Compliance Beauftragten.
Sie können die Beschwerde per E-Mail (guido.kamps@moore-mkw.nl) oder schriftlich an den Vorsitzenden dieses Beschwerdeausschusses richten.
Postanschrift: Dokter van Deenweg 120, 8025 BN Zwolle (Niederlande).
Bitte vermerken Sie darin:
- Ihren Namen und Ihre Anschrift;
- den Namen des Mitarbeiters, auf dessen Verhalten sich die Beschwerde bezieht;
- das Datum und Ihre Unterschrift;
- eine Beschreibung des Verhaltens, das Gegenstand der Beschwerde ist;
- den Grund, warum Sie die Beschwerde einreichen.
- Wenn Sie einen Vorschlag für die Beilegung der Beschwerde haben, können Sie diesen ebenfalls mitteilen.
Anschließend bestätigt der Beschwerdeausschuss innerhalb von fünf Werktagen den Eingang Ihrer Beschwerde. Diese Eingangsbestätigung informiert Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens, einschließlich der Bearbeitungsfrist und der Möglichkeit einer Anhörung.
Wir bemühen uns, die Beschwerde spätestens innerhalb von acht Wochen zu bearbeiten. Die Entscheidung des Beschwerdeausschusses über Ihre Beschwerde umfasst eine Erklärung, dass die Beschwerde begründet oder unbegründet ist. Selbstverständlich wird der Beschwerdeausschuss seine Entscheidung begründen.
Falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind und sich die Beschwerde auf das Verhalten eines Wirtschaftsprüfers im Sinne von Artikel 22 Absatz 1 des niederländischen Gesetzes über Disziplinarverfahren für Wirtschaftsprüfer („Wet tuchtrechtspraak accountants“) bezieht, können Sie nachträglich eine Beschwerde bei der niederländischen Wirtschaftsprüferkammer einreichen. Der Beschwerdeausschuss wird Sie in seiner Entscheidung gegebenenfalls darauf hinweisen.
Übrigens können Sie den Beschwerdeausschuss während des Beschwerdeverfahrens darüber informieren, dass der Mitarbeiter, gegen den sich die Beschwerde richtet, der Beschwerde nachgekommen ist. Sobald Sie dies mitgeteilt haben, ist die Beschwerde hinfällig und wird ihre Bearbeitung eingestellt.
Betrifft die Beschwerde das Verhalten eines Wirtschaftsprüfers („Registeraccountant“ oder „Accountant Administratieconsulent”), können Sie sich in einigen Fällen auch an den Beschwerdeausschuss der niederländischen Wirtschaftsprüferkammer NBA oder an die Wirtschaftsprüferkammer in Zwolle wenden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei den Berufsverbänden (www.nba.nl).