Antwort auf alle Ihre Fragen zur Lohnsteuer
Unsere Lohnsteuerexperten kennen alle Besonderheiten zum Thema Lohnsteuer in- und auswendig. Sie unterstützen Sie in zahlreichen Fragen, zum Beispiel:
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Werkkostenregeling (WKR) bzw. Arbeitskostenregelung: welche Vergütungen dürfen Sie Mitarbeitern im Rahmen der Arbeitskostenregelung auf welche Weise gewähren?
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Premie Werkhervattingskas bzw. Prämie für eine Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit: Wie hoch sind die Prämienbeiträge, die Sie zahlen müssen und sind diese Berechnungen richtig?
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Loonkostenvoordelen (LKV) bzw. Lohnkostenvorteile: Kann ich mit meinem Unternehmen Lohnkostenvorteile in Anspruch nehmen und wie sehen diese Vorteile aus?
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Beschäftigung von ZZP´ers bzw. Freiberuflern: Wie können Sie verhindern, dass Sie nachträglich doch Lohnkosten bezahlen müssen?
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Internationale Lohnsteuerzahlungen: Wie steht es mit Lohnsteuerzahlungen für Personal im Ausland oder Personal aus dem Ausland?
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Versicherungspflicht für DGAs bzw. Geschäftsführer-Gesellschafter: Sind Sie verpflichtet, sich im Hinblick auf Arbeitnehmerversicherungen zu versichern oder nicht?
Optimale Nutzung der „Werkkostenregeling (WKR)“
Seit dem 1. Januar 2015 gilt die „Wet Werkkostenregeling (WKR)“, das Gesetz zur Arbeitskostenregelung in den Niederlanden. Alle Gesetze und Vorschriften rund um Vergütungen und Leistungen an Arbeitnehmer wurden in dieser kollektiven Vorschrift gebündelt.
Das Gesetz ist die Antwort auf die Frage, wie Sie sich als Arbeitgeber zum Thema Arbeitskosten verhalten müssen: Etwa, die Vergütung der Reisekosten bis hin zur Bereitstellung von Werkzeugen oder eines Smartphones.
Nach unserer Erfahrung kennen sich Arbeitgeber nur unzureichend mit der Arbeitskostenregelung aus und wissen daher nicht richtig, wie Sie diese Regelung möglichst optimal anwenden können. Arbeitgebern entgeht dadurch unnötig Geld. Gerne beraten wir Sie dazu weiter.
Lohnsteuer, Zeitarbeitskräfte und ZZP'er
Setzen Sie regelmäßig Zeitarbeitskräfte oder ZZP´er (Freiberufler) ein? Dann möchten Sie anschließend ganz sicher nicht mit zusätzlichen Kosten konfrontiert werden. Bei der Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsunternehmen, riskieren Sie das Eintreten einer Subsidiärhaftung. In dem Augenblick, in dem Sie über das Zeitarbeitsunternehmen Personal entleihen, werden Sie selbst zum Entleiher.
Wenn aber das Zeitarbeitsunternehmen keine Lohnsteuer- oder Umsatzsteuerzahlungen mehr leistet, zum Beispiel durch eine Insolvenz, kann der niederländische Fiskus (Belastingdienst), die entgangenen Lohnkosten von Ihnen als Entleiher zurückholen.
Beschäftigen Sie ZZP´er, kann eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Unsere Berater können Sie dabei unterstützen, diese Risiken so weit wie möglich zu minimieren.
Versicherungspflicht
Sind Sie „Directeur-Grootaandeelhouder (DGA)”, also ein Geschäftsführer-Gesellschafter, verlangt das Thema Lohnsteuer besondere Aufmerksamkeit. Als DGA können Sie nämlich verpflichtet sein, um Prämien für Arbeitnehmerversicherungen zu entrichten oder auch nicht.
Denn, schließlich sind Sie Arbeitnehmer in Ihrem eigenen Unternehmen, aber gleichzeitig auch Geschäftsführer. Wenn nicht klar ist, ob Sie als DGA versicherungspflichtig sind, kann eine fachkundige Beratung dazu beitragen, viel Geld und Ärger zu ersparen.
Sicherlich möchten Sie im Nachhinein nicht mit Nachzahlungen konfrontiert werden. Unsere Berater können Sie rund um das Versicherungsrecht von Ihnen als DGA, aber auch zu Fragen rund um die Vergütung von Gesellschaftern unterstützen.
Internationale Lohnsteuerzahlungen
Haben Sie als Arbeitgeber mit internationalem Steuerrecht zu tun? Auch bei internationalen Fragen zum Thema Lohnsteuer können unsere Berater Sie umfassend beraten: Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern (Expats) in den Niederlanden und bei der Entsendung von Niederländern ins Ausland.
Ferner können wir für Sie Regelungen zu extraterritorialen Kosten (30%-Regelung) erstellen und sprechen wir mit Ihnen über mögliche Absprachen, die Sie als Unternehmen mit dem niederländischen Fiskus (Belastingdienst) zu Lohnsteuerzahlungen vereinbaren können, wenn Sie geschäftlich international tätig sind.