Alles geregelt rund um Tarifvertrag und Altersversorgung
Als Arbeitgeber können Sie sich bei allen Fragen zu Tarifverträgen und Altersversorgung an unsere Berater wenden. Wir unterstützen zum Beispiel bei folgenden Themen:
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Wie steht es um eine kollektive Altersversorgung für meine Mitarbeiter?
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Gilt für mein Unternehmen ein Tarifvertrag?
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Muss ich mich als Arbeitgeber an einen obligatorischen Pensionsfonds halten?
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Wie hoch ist der Rentenbetrag, den meine Mitarbeiter am Tag ihres Renteneintritts oder Vorruhestands erhalten werden?
Änderungen antizipieren
Die Änderungen in den Gesetzen und Vorschriften zur Altersversorgung hatten in den vergangenen Jahren sowohl Auswirkungen auf Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Und solche Änderungen wird es auch zukünftig geben. Unsere Berater verfolgen für Sie aufmerksam die Entwicklung von Gesetzen und Vorschriften.
Wenn sich eine Entwicklung auf Ihr Unternehmen auswirkt oder auswirken wird, dürfen Sie von uns erwarten, dass wir Sie proaktiv darüber informieren und Sie bei Bedarf diesbezüglich beraten. So sind Sie immer in der Lage, frühzeitig auf Änderungen einzugehen und vermeiden es, dass Sie den Tatsachen hinterherlaufen.

Anwendung eines Tarifvertrags
Je nachdem, in welchem Bereich Ihr Unternehmen tätig ist, kann es sein, dass Sie einem obligatorischen Tarifvertrag und/oder einem obligatorischen Pensionsfonds unterliegen. Und sobald feststeht, dass Sie an einen bestimmten Tarifvertrag gebunden sind, ist es denkbar, dass Sie zudem verpflichtet sind, einem Altersversorgungssystem beizutreten.
Die Nichtanwendung beziehungsweise unzureichende Anwendung eines obligatorischen Tarifvertrags und/oder einer obligatorischen Altersversorgungsregelung, kann für Ihr Unternehmen finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Prüfung Pflicht zu Tarifvertrag und Altersversorgungsregelung
Unsere Berater haben ein Analyseinstrument entwickelt, um herauszufinden, welcher Tarifvertrag und/oder welche Altersversorgungsregelung auf Ihr Unternehmen zutrifft. Auf Grundlage dieser Prüfung beraten wir Sie und helfen Ihnen, die finanziellen Risiken in diesem Bereich zu minimieren.
Kollektive Altersversorgung Mitarbeiter
Regelmäßig werden wir gefragt, ob es einem Arbeitgeber freisteht, als zusätzliche Arbeitsbedingung für seine Arbeitnehmer, eine Altersversorgungsregelung abzuschließen. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab. Zum Beispiel, ob eine Pflichtmitgliedschaft für den Beitritt zu einem Pensionsfonds besteht.
Trifft dies zu, steht es dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht frei, ein eigenes Altersversorgungssystem einzurichten. In allen anderen Situationen beraten wir Sie gerne über alle Möglichkeiten und zeigen Ihnen, welche Lösung für Sie am besten geeignet ist.

Möchten Sie uns unverbindlich kennenlernen?
Möchten Sie wissen, wie wir Sie rund um die Themen Personal, Lohn/Gehalt oder speziell im Bereich Rente, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit unterstützen können? Nehmen Sie ganz unverbindlich Kontakt mit uns auf. Unsere Berater für Tarifverträge und Altersversorgung helfen Ihnen gerne weiter.
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