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Einstellung eines niederländischen Mitarbeiters: Teil IV

Sie möchten mit Ihrem Unternehmen auf dem niederländischen Markt Fuß fassen? Und möchten dazu einen, in den Niederlanden ansässigen Arbeitnehmer einstellen? Sind Sie sich der steuerlichen Folgen bewusst? Woran müssen Sie denken, wenn Sie diesem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung stellen wollen? Kann das Auto ein deutsches Kennzeichen haben oder ist ein niederländisches Kennzeichen erforderlich? In diesem Artikel werden wir diese Fragen beantworten.
Einstellung eines niederländischen Mitarbeiters: Teil IV

PKW- geldwerter Vorteil

Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter einen Firmenwagen zur Verfügung stellen, kann dies als Gehalt angesehen werden. Dies hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer das Auto für mehr als 500 Kilometer pro Jahr privat nutzt. Wenn er das Auto mehr als 500 Kilometer für private Zwecke nutzt, wird ein geldwerter Vorteil in seiner Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Die Höhe des geldwerten Vorteils für den Dienstwagen hängt vom Listenpreis des Fahrzeugs und dem Datum der Erstzulassung ab. Für ein Auto mit Erstzulassung im Jahr 2023 beträgt der geldwerte Vorteil

CO2-Emissionen Steuerpflichtiger Vorteil
Keine, der Mitarbeiter fährt ein reines Elektroauto 16% für den Teil des Listenpreises bis einschließlich € 30.000 22% für den Teil des Listenpreises, der € 30.000 übersteigt
Keine, der Mitarbeiter fährt ein Wasserstoffauto 16%
Keine, der Mitarbeiter fährt ein Solarzellenauto 16%
Mehr als 0 Gramm pro Kilometer 22%

In den Niederlanden gibt es keinen gesonderten geldwerten Vorteil für Fahrten von der Wohnung zur ersten Arbeitsstätte.

Nutzt der Arbeitnehmer das Auto für höchstens 500 Kilometer pro Jahr zu privaten Zwecken, wird kein geldwerter Vorteil berücksichtigt. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer ein umfassendes Fahrtenbuch führen und sollte der Arbeitnehmer beim niederländischen Finanzamt eine Bescheinigung beantragen, aus der hervor geht, dass er sein Auto nicht privat nutzt.

Deutsches oder niederländisches Kennzeichen

Es besteht die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer einen Firmenwagen mit deutschem Kennzeichen zur Verfügung zu stellen. Die Überlassung eines Firmenfahrzeugs an den Mitarbeiter bedarf besonderer Beachtung: Die Niederlande erheben eine Sonderumsatzsteuer (BPM) auf den Erwerb/Zulassung von Pkw. t

Um diese nicht umgehen zu können, ist es Einwohnern der Niederlande gesetzlich nicht erlaubt, Pkw mit ausländischer Zulassung in den Niederlanden zu führen. Eine Ausnahmegenehmigung ist nur möglich soweit der Pkw:

von einem ausländischen Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, der Mitarbeiter keine Entscheidungsbefugnis auf das Zulassungsland hat und der Pkw hauptsächlich (70%) für Fahrten außerhalb der Niederlande verwendet wird.

Die 70%-Grenze kann von einem in den Niederlanden tätigen Außendienstmitarbeiter manchmal nicht erfüllt werden. Dann wäre es alternativ möglich dem Mitarbeiter ein Firmenfahrzeug mit niederländischer Zulassung zur Verfügung zu stellen.

Wenn ein Arbeitnehmer das Auto mit deutschem Kennzeichen zu mehr als 70% außerhalb der Niederlande nutzt, kann eine Luxussteuerfreistellungsbescheinigung beantragt werden. Wir können Sie dabei unterstützen.

Kein Firmenwagen

Sollte ein Arbeitgeber sich dazu entschließen, dem Mitarbeiter kein Firmenfahrzeug zur Verfügung zu stellen, kann er dem Mitarbeiter einen Betrag in Höhe von 0,21 € pro gefahrenen Kilometer steuerfrei erstatten.

Teil V

Behalten Sie unsere Website im Auge für den fünften Teil über die steuerlichen Folgen der Einstellung eines in den Niederlanden ansässigen Arbeitnehmers. In Teil V werden wir die verschiedenen Urlaubsarten erläutern.

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