Die Erhöhung der Reisekostenerstattung 2026 ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die durch die gestiegenen Energie- und Kraftstoffpreise unter finanziellem Druck stehen, bei den Kosten für den Weg zur Arbeit zu entlasten. Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmern, die mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, somit rückwirkend zum 1. Januar 2026 sowohl eine höhere steuerfreie Kilometerpauschale für den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsstätte als auch für sonstige geschäftliche Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug gewähren.
Diese Änderung kann sich auf ihr Unternehmen auswirken, zum Beispiel durch notwendige Anpassungen in der Lohnbuchhaltung und den geltenden Arbeitsbedingungen. Möchten Sie sich dazu abstimmen oder sich beraten lassen? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
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