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Grenzarbeit und Homeoffice-Tätigkeiten in den Niederlanden: Beachten Sie die steuerlichen Folgen!

Beschäftigen Sie einen in den Niederlanden wohnenden Arbeitnehmenden, kann dies steuerliche Konsequenzen für die Arbeit (im Homeoffice) in den Niederlanden haben. Im Folgenden erläutern wir, worauf Sie als Arbeitgebender achten sollten, wenn Ihr niederländischer Arbeitnehmer teilweise (im Homeoffice) in den Niederlanden tätig ist.

Grenzarbeit und Homeoffice-Tätigkeiten

Homeoffice und Besteuerung

Wenn ein in den Niederlanden wohnender Arbeitnehmer Tätigkeiten für einen deutschen Arbeitgeber in Deutschland ausführt, erfolgt die Besteuerung in Deutschland. Anders verhält es sich, wenn die Arbeit auch von den Niederlanden aus geleistet wird (zum Beispiel im Homeoffice).

Werden auch Tätigkeiten in den Niederlanden ausgeführt (zum Beispiel im Homeoffice), hat dies zur Folge, dass ein Teil des Gehalts in den Niederlanden besteuert wird. Arbeitet ein Beschäftigter beispielsweise zwei Tage pro Woche im Homeoffice und drei Tage am Standort des Arbeitgebers in Deutschland, werden 40% des Gehalts in den Niederlanden und 60% in Deutschland besteuert. Dies führt zu einer völlig anderen steuerliche Konstellation und es empfiehlt sich, dies bereits im Voraus vernünftig zu regeln.

Die Verlagerung der Besteuerung von Tätigkeiten im Homeoffice gilt als nicht wünschenswert. Schließlich ist es mittlerweile in vielen Berufen gang und gäbe, von zu Hause aus zu arbeiten. Für die Sozialversicherung wurde aus diesem Grund bereits eine EU-weite Regelung eingeführt.

Sozialversicherung

Die europäischen Mitgliedstaaten haben eine Rahmenvereinbarung zur sozialen Sicherheit veröffentlicht, die es Grenzgängern ermöglicht, bis zu 50% ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu verbringen (Telearbeit), ohne dass dies Folgen für die Sozialversicherung hat. Eine Erläuterung der Auswirkungen von Heimarbeit auf Ihre Sozialversicherung finden Sie in unserem Artikel zu diesem Thema.

 

Besteuerung / Steuerabkommen

Auch zum Thema Besteuerung finden derzeit Verhandlungen über die Ausarbeitung einer Regelung statt. Die Niederlande wollen Grenzgängern im Rahmen dieser Verhandlungen erlauben, bis zu 50% ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu verbringen, ohne Folgen für die Besteuerung ihrer Einkünfte. Deutschland zeigt sich in dieser Hinsicht zurückhaltender und möchte die Zahl der Homeoffice-Tage auf 34 Tage pro Jahr begrenzen. Betrachtet man die Zahl der Grenzgänger lässt sich feststellen, dass derzeit circa 40.000 Deutsche in den Niederlanden und ungefähr 9.000 Niederländer in Deutschland arbeiten. Ein kürzer Zeitraum ist für Deutschland daher finanziell attraktiver.

Die Verhandlungen darüber sind noch in vollem Gange. Hoffentlich gelingt es unserem neuen Staatssekretär für Steuern und Steuerverwaltung, Folkert Idsinga, den Vorschlag umzusetzen, wonach Grenzgänger bis zu 50% ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten können und Deutschland nicht an seinem Vorschlag mit 34 Tagen festhält. Letzteres würde bedeuten, dass bereits ein Homeoffice-Tag pro Woche eine Verlagerung der Steuerpflicht zur Folge hätte. Hinzukommt, dass es unserer Sicht nicht wünschenswert ist, für die Sozialversicherungspflicht und Steuerpflicht unterschiedliche Zeiträume zugrunde zu legen.

Fazit

Bei grenzüberschreitender Arbeit sollten die steuerlichen Folgen sorgfältig bedacht werden. Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie die Besteuerung funktioniert, wenn Beschäftigte im Homeoffice arbeiten? Kontaktieren Sie unseren German Desk. Wir helfen Ihnen gerne.

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905 B0570 bewerkt
mr. drs. Harold Oude Smeijers
  • Geschäftsführer German Desk & Steuerberatung
908 A4676 bewerkt
mr. Farial Karimi-Walibabak RB
  • Steuerberater nach niederländischem Recht

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