Änderungen des Steuerplans 2024 (Belastingplan 2024)
Auf dem diesjährigen Prinsjesdag, - Prinsjesdag ist der Tag, an dem die niederländische Regierung traditionell ihren Steuerplan vorlegt - wurde angekündigt, dass mehrere Änderungen an der 30%-Regelung bevorstehen. Ursprünglich hatte man vorgesehen, die 30%-Regelung schrittweise auf eine 30-20-10-Regelung zu reduzieren.
Demnach könnten Arbeitnehmer aus dem Ausland in den ersten 20 Monaten ihrer Entsendung die 30%-Regel anwenden, nach weiteren 20 Monaten würde sich der prozentuale Anteil auf 20% reduzieren, bis er nach weiteren 20 Monaten nur noch 10 % beträgt. Diese zuvor geplante Staffelung wurde nun rückgängig gemacht, und es gilt ab dem 1. Januar 2027 ein neu eingeführter Pauschalsatz in Höhe von 27%.
Übergangsbestimmungen
Für die Jahre 2025 und 2026 bleibt ein Satz von 30% in Kraft. Für Expats gibt es drei Kategorien, die sich durch eine unterschiedliche Anwendung des Übergangsrechts kennzeichnen:
Expats mit einer 30%-Regelung, die bereits vor dem 1. Januar 2024 bestand: Für sie gilt weiterhin die 30%-Regelung bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit.
Expats mit einer 30%-Regelung, die im Jahr 2024 begonnen hat: Für sie bleibt die 30%-Regelung bis zum Jahr 2027 in Kraft, danach wird der Satz auf 27% gesenkt.
- Neue Expats ab 2025: Diese Gruppe unterliegt von Anfang an der neuen 27%-Regelung, einschließlich einer höheren Gehaltsuntergrenze.
Einkommensuntergrenze (Inkomensnorm)
In den Jahren 2024, 2025 und 2026 können Arbeitgeber bis zu 30% des Gehalts ihrer Arbeitnehmer steuerfrei erstatten. Diese Erstattung unterliegt weiterhin der Einkommensuntergrenze, einem Betrag, der jährlich indexiert wird.
Ab 2027 ändert sich diese Regelung: Arbeitgeber dürfen dann maximal 27% des Gehalts steuerfrei erstatten. Gleichzeitig wird die Einkommensuntergrenze auf 50.436 € angehoben, wobei auch dieser Betrag jährlich indexiert wird.
Fazit
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Arbeitnehmerunterlagen sorgfältig prüfen, um jedem Arbeitnehmer die richtige Übergangsbestimmung (siehe oben) zuzuordnen und die Arbeitnehmer anschließend entsprechend darüber informieren.
Benötigen Sie weitere Informationen über die Anwendung der 30%-Regelung, die anstehenden Änderungen oder wünschen Sie Unterstützung bei der Beantragung der 30%-Regelung? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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