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Die Probezeit nach niederländischem Recht

Auch nach niederländischem Recht kann in einem Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart werden. In diesem Artikel stellen wir die geltenden Regeln vor und sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Die Probezeit nach niederländischem Recht

1. Wird eine Probezeit vereinbart, muss diese für beide Parteien gleich sein.

2. Die Probezeit muss schriftlich vereinbart werden.

3. Die Probezeit darf bis zu 1 Monat betragen, wenn

  • ein befristeter Arbeitsvertrag mit einer Dauer von über sechs Monaten, aber kürzer als zwei Jahren geschlossen wird oder

  • das Enddatum des Arbeitsvertrags nicht mit einem kalendarisch gesetzten Datum einhergeht, sondern beispielsweise von einem Fertigstellungstermin eines Projekts oder von der Rückkehr einer Beschäftigten aus dem Mutterschutz abhängig gemacht wird.

4. Die Probezeit darf bis zu 2 Monate betragen, wenn der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit oder für eine befristete Dauer von zwei Jahren oder länger geschlossen wird.

5. Wird eine Probezeit vereinbart, die nicht alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt gar keine Probezeit und Sie sind unmittelbar an das ordentliche Kündigungsrecht gebunden. Zu diesem Thema haben wir bereits den folgenden Artikel verfasst: Kündigung eines Mitarbeiters in den Niederlanden (moore-mkw.nl).

6. Eine Probezeit darf nicht vereinbart werden,

  • in Arbeitsverträgen, die für eine Dauer von 6 Monaten oder kürzer geschlossen werden,

  • für aufeinanderfolgende Arbeitsverträge zwischen einem Arbeitnehmer und demselben Arbeitgeber; davon ausgenommen sind Fälle, in welchen der nachfolgende Arbeitsvertrag eindeutig andere Fähigkeiten oder Verantwortlichkeiten vom Arbeitnehmer erfordert als der vorherige Arbeitsvertrag, oder

  • für aufeinanderfolgender Arbeitsverträge zwischen einem Arbeitnehmer und einem anderen Arbeitgeber, der in Bezug auf die geleistete Arbeit als sogenannter Nachfolgearbeitgeber anzusehen ist.

7. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können den Arbeitsvertrag während der Probezeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Es muss somit keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Und es bedarf nicht die Erfüllung eines gesetzlichen Kündigungsgrunds und Sie als Arbeitgeber benötigen nicht - wie im Kündigungsrecht außerhalb der Probezeit - die Zustimmung der UWV-Behörde (niederländische Ausführungsbehörde für Arbeitnehmerversicherungen) zur Kündigung oder Auflösung des Arbeitsvertrags durch einen Amtsrichter, um das Arbeitsverhältnis beenden zu können.

8. Nur wenn der Arbeitnehmer Sie darum bittet, müssen Sie während der Probezeit einen Kündigungsgrund nennen. Dieser darf nicht diskriminierend sein, muss aber darüber hinaus keinen bestimmten Anforderungen genügen. So ist beispielsweise der Umstand, dass der Arbeitnehmer Ihrer Meinung nach nicht in das Team passt, ein ausreichender Grund für eine Kündigung in der Probezeit.

9. Wenn Sie das Arbeitsverhältnis in der Probezeit kündigen wollen, ist es wichtig, dass die Kündigung den Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit erreicht. Daher ist es ratsam, die Kündigung schriftlich so zu verfassen, dass Sie nachweisen können, dass der Arbeitnehmer die Kündigung fristgerecht erhalten hat. Und, es ist außerdem wichtig, dass Sie die Probezeit klar formulieren, damit es keine Missverständnisse über den letzten Tag der Probezeit geben kann.

10. Ferner ist es wichtig, dass Sie den Arbeitsvertrag zu einem Datum innerhalb der Probezeit kündigen.

 

Haben Sie Fragen zu den oben genannten Ausführungen oder benötigen Sie Hilfe bei der Formulierung einer Probezeitklausel im Arbeitsvertrag oder in einem Kündigungsschreiben? Wir unterstützen Sie gerne.

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mr. Thessa van Zoeren
  • Arbeitsrechtberater

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