Die Vermietung einer Ferienimmobilie in den Niederlanden unterliegt derzeit einem Mehrwertsteuersatz von 9%. Sollte dieser auf 21% angehoben werden, sind davon sowohl Mieter als auch Vermieter betroffen. Durch die Mehrwertsteuererhöhung werden sich die Kosten für die Vermietung einer Ferienimmobilie erhöhen. Fraglich ist, inwieweit eine solche Mieterhöhung an Mieter weitergegeben werden kann. Geringere Mieteinnahmen könnten die Folge sein.
In der Vergangenheit war der Kauf einer mehrwertsteuerpflichtigen Ferienimmobilie steuerlich vorteilhaft. Die auf die Anschaffungs- und Unterhaltskosten erhobene Mehrwertsteuer konnte geltend gemacht werden. Die fällige Mehrwertsteuer war, bedingt durch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz, relativ gering. Sollte die Steuersatzänderung wie angekündigt stattfinden, wird die Vermietung einer Ferienimmobilie zu höheren Mehrwertsteuerzahlungen führen.
Es empfiehlt sich, die Entwicklung genau im Blick zu halten und die Mietpreise sowie Rechnungen rechtzeitig anzupassen.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei der Mehrwertsteuererhöhung noch um einen Vorschlag handelt. Es lässt sich noch nicht mit Sicherheit sagen, ob die Mehrwertsteuererhöhung tatsächlich kommt. Unter Umständen könnte es möglich sein, die sogenannte Kleinunternehmerregelung (KOR) anzuwenden.
Kurzum, die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für die Vermietung von Ferienimmobilien kann für Sie als Vermieter Konsequenzen haben. Es ist wichtig, diese zu erfassen. Dabei können wir Sie natürlich unterstützen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
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