Grunderwerbsteuer für eigengenutzte Immobilien
Kaufen Sie eine Immobilie, die Sie für einen längeren Zeitraum selbst bewohnen werden, beträgt die Grunderwerbsteuer 2%. Es gilt hier jedoch eine Ausnahme für Erstkäufer. Sind die nachstehenden Bedingungen erfüllt, kommt die Grunderwerbsteuer nicht zum Tragen:
- Sie kaufen eine Immobilie, in der Sie für längere Zeit selbst leben werden;
- Sie sind zwischen 18 und 35 Jahren alt;
- Der Marktwert des Hauses ist nicht höher als 525.000 €; und
- Sie haben die Steuerbefreiung für Erstkäufer noch nicht in Anspruch genommen.
Für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes und der Steuerbefreiung für Erstkäufer muss eine Erklärung unterzeichnet werden. Diese Erklärung kann auch in die notarielle Urkunde aufgenommen werden.
Grunderwerbsteuer auf Zweitimmobilien
Für Immobilien, die Sie nicht zur Eigennutzung für einen längeren Zeitraum beziehen werden, wie eine Ferienimmobilie, zahlen Sie Grunderwerbsteuer in Höhe von 10,4%. Im Jahr 2026 sinkt dieser Satz auf 8%. Diese Senkung kann zu beträchtlichen Einsparungen führen. Durch die Absenkung des Steuersatzes kann es vorteilhaft sein, den Kauf einer Zweitimmobilien auf 2026 zu verschieben.
Wann müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen?
Dann gibt es Situationen, in welchen keine Grunderwerbsteuer fällig wird. Dies ist der Fall, wenn die Steuerbefreiung für Erstkäufer zum Tragen kommt. Der Steuersatz beträgt dann 0%. Es gibt außerdem weitere Situationen, in welche keine Grunderwerbsteuer fällig wird, und zwar:
- Beim Kauf einer Neubauimmobilie.
- Beim Erben von Immobilien.
- Bei Scheidung oder Heirat.
In der nachfolgenden Tabelle haben wir die verschiedenen Steuersätze übersichtlich dargestellt.
- Immobilie, die Sie für einen längeren Zeitraum selbst bewohnen werden
- Immobilie, die Sie für einen längeren Zeitraum nicht selbst bewohnen werden.
- Steuerbefreiung für Erstkäufer
- Steuersatz
- 2%
- 10,4% (2025) - 8% (2026)
- 0%
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