Berechnung der Einkommensteuerschuld
Im Grundsatz werden Immobilien in dem Land besteuert, in dem diese sich befinden. Das heißt, besitzen Sie ein Ferienhaus in den Niederlanden, müssen Sie es auch in den Niederlanden versteuern. Für die niederländische Einkommensteuererklärung gilt das so genannte Boxensystem. Ein Ferienhaus oder eine Ferienhaus in den Niederlanden wird im Allgemeinen in Box 3 als Anlageobjekt besteuert. In Box 3 wird der Wert der Immobilie, der sogenannte „WOZ“-Wert, der jährlich von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird, besteuert. Wird die Ferienimmobilie über ein Darlehen finanziert, ist diese Verbindlichkeit abzugsfähig. Darüber hinaus wird in der Einkommensteuererklärung ein Freibetrag berücksichtigt.
Infolge eines Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 24. Dezember 2021 hatte sich die Art und Weise wie die Einkommenssteuer für eine Ferienimmobilie festgelegt wird, bereits stark geändert. Zuvor basierte die zu zahlende Steuer auf fiktiven Durchschnittsrenditen. Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs wird die zu zahlende Steuer nunmehr berechnet, indem das Vermögen in drei Kategorien unterteilt wird (Bankguthaben, sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten). Für jede dieser Kategorien gilt eine eigene Tarifstufe. Je nach Zusammensetzung des Vermögens in den Niederlanden, kann sich die in den Niederlanden zu zahlende Einkommensteuer dadurch erhöhen.
Jüngste Entwicklung
Am 6. Juni 2024 hat der Oberste Gerichtshof erneut entschieden, dass in Fällen, in welchen die pauschale Rendite höher als die tatsächliche Rendite ist, ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot vorliegt. Die Wiederherstellung der Rechte, die im Anschluss an das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 24. Dezember 2021 angeboten wurde, konnte den Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot somit nicht beheben. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs sollte die Wiederherstellung der Rechte nur die Besteuerung der tatsächlichen Rendite beinhalten. Das neue Gesetz zur tatsächlichen Rendite in Box 3 (Wet Werkelijk rendement box 3) wird voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis zu diesem Datum empfiehlt es sich, die Auswirkungen der Box 3 Besteuerung für den jeweiligen Einzelfall zu ermitteln. Dabei unterstützen wir Sie natürlich gerne.
Abschließend
Es ist ratsam, die steuerlichen Auswirkungen in Verbindung mit einer Ferienimmobilie in den Niederlanden zu ermitteln. Für eine fachkundige Beratung beim Ausfüllen der Steuererklärung und bei anderen Steuerfragen kann ein Steuerberater wertvolle Unterstützung leisten.
Gerne beraten wir Sie auch beim Kauf Ihrer zukünftigen Ferienimmobilie in den Niederlanden. Wenden Sie sich dazu bitte an unseren German Desk.
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- Geschäftsführer German Desk & Steuerberatung