Was regelt das bilaterale Steuerabkommen für Grenzgänger im Einzelnen?
Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält Absprachen über die Aufteilung von Besteuerungsrechten. Ziel ist es, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und steuerliche Hindernisse zu beseitigen. Als Grundregel gilt: Sie zahlen Steuern in Ihrem Wohnsitzstaat, es sei denn, Sie arbeiten in dem anderen Land. Letzteres ist bei Homeoffice-Arbeit wichtig. Durch die Arbeit im Homeoffice verlagern sich die Besteuerungsrechte teilweise auf den Wohnsitzstaat. Daraus ergibt sich, dass Sie dort steuerpflichtig sind.
In dem Steuerabkommen wird die Aufteilung von Besteuerungsrechten festgelegt. Damit wird bezweckt, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und steuerliche Hindernisse zu beseitigen. Es gilt die Grundregel: Sie zahlen Steuern in dem Land, in dem Sie arbeiten, es sei denn, Sie arbeiten in Ihrem Wohnsitzstaat. Letzteres ist bei Homeoffice-Arbeit wichtig.
Durch die Arbeit im Homeoffice verlagern sich die Besteuerungsrechte teilweise auf den Wohnsitzstaat. Daraus ergibt sich, dass Sie hier steuerpflichtig sind.
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Neue Regelung für Grenzgänger: 34 Tage Homeoffice-Arbeit erlaubt
Für Grenzgänger – das heißt Personen, die in einem Land wohnen und in einem zweiten Land arbeiten – gibt es Änderungen im niederländisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen. Sie dürfen künftig nämlich bis zu 34 Tage im Jahr von zu Hause aus arbeiten, ohne dass dies zu einer Besteuerung in Ihrem Wohnsitzstaat führt.
Weniger Verwaltungsaufwand, es gibt aber Grenzen
Die Änderung bietet eindeutig Vorteile: weniger Verwaltungsaufwand und keine Besteuerung des Arbeitseinkommens in beiden Ländern für die gelegentliche Arbeit im Homeoffice. Allerdings profitieren nicht alle Grenzgänger von der Neuregelung. Aus diesem Grund haben die Niederlande und Deutschland eine Absichtserklärung unterzeichnet: Beide Länder wollen weitere Gespräche führen über eine Homeoffice-Regelung, die über 34 Tage pro Jahre hinausgeht.
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