Warum eine BV?
Die Gründung einer BV hat viele Vorteile für deutsche Unternehmer. Die niederländischen Unternehmer tätigen ihre Geschäfte lieber mit der „vertrauten“ niederländischen BV als mit einer „unbekannten“ deutschen GmbH. Hierdurch wird die Distanz zu den niederländischen Unternehmen und Lieferanten verringert.
Ein anderer Grund ist die Risikostreuung. Die BV hat ein separates Vermögen, worauf sich die niederländischen Gläubiger berufen können. Letztendlich erreicht man mit einer BV einen tariflichen Vorteil bei der Besteuerung des Gewinnes.
Die niederländische Körperschaftsteuer ist nämlich bedeutend niedriger als die deutschen Steuertarife (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer). Die BV hat natürlich nicht nur Vorteile. So führt die BV zu zusätzlicher Verwaltung, zusätzlichen Kosten zur Gründung und jährlichen Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.
Ob die BV für deutsche Unternehmer Vorteile mit sich bringt ist fallabhängig. Wenn die niederländischen Aktivitäten des deutschen Unternehmers gering sind, stellt sich die Frage ob es Sinn macht eine BV zu gründen.
Gründung einer BV
Seit dem 01. Oktober 2012 ist die Gründung einer BV in den Niederlanden erleichtert worden. Damals ist das neue Gesetz mit dem Namen Flex BV in Kraft getreten. Die Gesetze gelten sowohl für neue als auch für bestehende BV’s. Eine niederländische BV kann durch eine natürliche Person oder eine juristische Person gegründet werden.
Der Unterschied zur deutschen GmbH ist, dass eine juristische Person als Vorstand einer BV auftreten kann. Bei der Gründung einer BV muss außer dem folgendes beachtet werden.
Notar
Die Gründung einer BV muss notariell erfolgen. Der Notar wird zunächst anhand von Ausweisen die persönlichen Daten der Gründer abgleichen. Anschließend erstellt der Notar den Gesellschaftervertrag der BV. Dieser Vertrag wird in niederländischer Sprache -auf Wunsch in deutscher Sprache- aufgesetzt.
Gesellschaftervertrag (Satzung) einer BV
Der Gesellschaftervertrag beinhaltet die Satzung der BV worin die Regeln festgehalten sind. Folgendes muss in einer Satzung stehen:
- Der Name der BV
- Das Ziel der BV
Es macht Sinn hier so umfangreich wie möglich die Unternehmenstätigkeiten zu beschreiben. Hierdurch verhindert man, dass man bei jeder Erweiterung der Tätigkeiten zum Notar zur Satzungsänderung muss. - Den Sitz (Adresse)
Der satzungsmäßige Sitz der BV muss in den Niederlanden liegen. - Das Stammkapital
Der Mindestbetrag Stammkapital i. H. v. € 18.000 ist weggefallen. Es muss mindestens 0,01 Euro in die Gesellschaft eingezahlt werden. Einzahlung des Kapitals kann mit Geld oder Sachleistungen erfolgen. Das Unternehmen hat die Wahl. - Eine Regelung für den Vorstand und/oder Verwaltungsrat-Mitglieder die plötzlich (z. B. durch Krankheit oder Sperre) ausfallen
Eine Abweichung von diesen gesetzlichen Bestimmungen ist nicht möglich. Mit Eintritt der Flex-BV-Gesetzgebung hat der Unternehmer jedoch mehr Freiheiten über weitere Inhalte und Satzungen erhalten.
Verpflichtungen der BV
Eine wichtige Besonderheit des niederländischen Gesellschaftsrechts betrifft die Ausschüttung von Dividenden. Die Gesellschafter können nicht ohne Weiteres über eine Gewinnausschüttung entscheiden. Für die Auszahlung ist grundsätzlich auch die Zustimmung des Vorstands erforderlich. Hierfür benötigen sie die Zustimmung des Vorstands.
Ehe der Vorstand die Zustimmung erteilt, müssen sie eine Ausschüttungsprüfung durchführen. Hierbei muss der Vorstand prüfen, ob die BV nach der Ausschüttung ihre Verpflichtungen für ein weiteres Jahr ausführen kann.
Falls nachträglich erkannt wird, dass der Vorstand zu Unrecht der Ausschüttung zugestimmt hat und das auch hätte wissen können, dann können Vorstände hierfür auch persönlich zur Haftung gezogen werden. Sie werden dann verpflichtet den Verlust der BV, bis maximal zu dem Betrag der vorherigen Dividendenausschüttung, zu beheben.
Gesellschafter können ebenfalls verpflichtet werden den erhaltenen Betrag zurück zu zahlen, vorausgesetzt sie hätten wissen müssen, dass die Dividendenausschüttung unverantwortlich war. Dieses gilt auch bei Rückzahlung von Kapital durch die BV an ihre Gesellschafter.
Eintragung Handelsregister
Der Notar sorgt nach der Gründung der BV für die Einschreibung im Handelsregister in den Niederlanden.
Steuerliche Pflichten
Nach der Eintragung des Unternehmens bei der Handelskammer wird das Unternehmen automatisch bei den Steuerbehörden registriert. Je nach den steuerlichen Verpflichtungen können automatisch Steuererklärungen erstellt werden. Es ist ratsam, die vom Finanzamt erhaltenen Unterlagen mit Ihrem Steuerberater zu besprechen. Auf diese Weise können Sie eine nachträgliche Besteuerung und Geldbußen vermeiden.
Steuersätze
In den Niederlanden schulden Sie Körperschaftsteuer über den Gewinn der BV. Die niederländische Körperschaftsteuer unterteilt sich in zwei Tarife. Für die ersten 200.000,00€ gilt ein Tarif i. H. v. 19%. Für alles darüber gilt 25,8% Körperschaftsteuer.
Im Vergleich zur deutschen Körperschaftsteuer ist die niederländische Körperschaftsteuer bedeutend niedriger.
Falls Sie eine BV gründen möchten, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich. Für Rückfragen hierzu oder zu anderen Themen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem German Desk auf.
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- Geschäftsführer German Desk & Steuerberatung