Personal- und Lohnberatung

Einführung einer neuen Steuer auf fossil betriebene Firmenwagen

Obwohl die Maßnahme erst im Jahr 2027 in Kraft treten wird und wir alle wissen, dass lange im Voraus angekündigte Maßnahmen sich noch ändern können, möchten wir Sie in diesem Newsletter bereits auf eine besondere Maßnahme hinweisen, die auch Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und Ihre Geschäftstätigkeiten in den Niederlanden haben kann.

Das in diesem Frühjahr genehmigte Klimapaket der niederländischen Regierung enthält eine besondere Maßnahme, die ab dem Jahr 2027 in Kraft treten soll: eine neue Steuer für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern einen neuen, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Firmenwagen zur Verfügung stellen. Wir möchten Sie rechtzeitig auf die angekündigte Maßnahme aufmerksam machen, damit Sie Ihr Vorgehen rechtzeitig anpassen können.

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Was beinhaltet die Maßnahme?

Zum 1. Januar 2027 wird eine Sonderabgabe für Arbeitgeber für neue Firmenwagen mit Verbrennungsmotor (Benzin oder Diesel) eingeführt. Diese Sonderabgabe geht ausschließlich zu Lasten des Arbeitgebers und gilt zusätzlich zum regulären geldwerten Vorteil, den Arbeitnehmende für die private Nutzung des Fahrzeugs zahlen. Die Sonderabgabe für Arbeitgeber beträgt 52% des geldwerten Vorteils (22%) vom Katalogwert des Fahrzeugs.

Ein Beispiel:

Bei einem Fahrzeug im Wert von 40.000 € beträgt der geldwerte Vorteil insgesamt 8.800 € pro Jahr (22%). Die Sonderabgabe beträgt in diesem Fall: 0,52 × 8.800 € = 4.576 € pro Jahr. Diese Kosten dürfen nicht an den Arbeitnehmer weitergegeben werden. Die Arbeitgeber tragen damit die gesamte Steuerlast.

Für wen gilt die Abgabe?

Die Sonderabgabe gilt nur:

  • Für Arbeitgeber, die ab dem Jahr 2027 einen neuen Firmenwagen mit Verbrennungsmotor zur Verfügung stellen;
  • Bei einer privaten Nutzung des Fahrzeugs, die 500 Kilometer übersteigt;
  • Für Personenkraftwagen als auch Lieferwagen, wenngleich viele Lieferwagen aufgrund ihrer geringen privaten Nutzung von der Regelung ausgenommen sind;
  • Nicht für emissionsfreie Fahrzeuge (Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge);
  • Nicht für Einzelunternehmen oder Unternehmer in einer VOF (offene Handelsgesellschaft), da diese keine Lohnsteuer zahlen;
  • Die Sonderabgabe gilt für Arbeitgeber und darf nicht auf Arbeitnehmer abgewälzt werden.

Warum gibt es diese Maßnahme?

Die Sonderabgabe für Arbeitgeber ist als Verhaltensmaßnahme gedacht: Durch die steuerliche Benachteiligung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor möchte die niederländische Regierung den Umstieg auf Elektrofahrzeuge beschleunigen.

Falls Sie in naher Zukunft die Anschaffung oder das Leasing neuer Firmenwagen in Betracht ziehen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Planung in diesem Bereich kritisch zu überprüfen. Denn die Steuerlast steigt bei der Entscheidung für fossil betriebene Fahrzeuge erheblich an. Eine Weitergabe der Kosten an den Arbeitnehmer ist untersagt, sodass die zusätzlichen Kosten vollständig den Unternehmensgewinn schmälern. Die Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge für Mitarbeiter ist für Arbeitgeber ab dem Jahr 2027 steuerlich attraktiv, auch wenn diese Fahrzeuge in der Anschaffung häufig teurer sind. Die Maßnahme gilt nur für Neuwagen ab dem Jahr 2027. Bereits vorhandene Fahrzeuge sind somit davon ausgenommen.

Fazit

Die Maßnahme ist noch nicht endgültig beschlossen. Die Erste und Zweite Kammer des niederländischen Parlaments müssen der Maßnahme noch zustimmen. Dennoch ist es gut, bereits heute über diese Vorschläge/Pläne informiert zu sein. So können Sie Ihre „Autopolitik” rechtzeitig anpassen. Vergessen Sie auch nicht, Personal- und Fahrzeugrichtlinien sowie die Arbeitsbedingungen rechtzeitig anzupassen, wenn darin „Auto nach Wahl, Diesel, Benzin” oder Ähnliches aufgeführt wurde.

Bei Fragen zu diesem Thema nehmen Sie gerne Kontakt auf mit Okko de Wilde, Senior Personalberater. 

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Okko de Wilde
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