Steuerberatung

Steuerliche Änderungen bei Mobilität und Dienstwagen

Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Änderungen in den Bereichen Elektromobilität, geldwerter Vorteil und die steuerliche Behandlung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Außerdem wird die Anpassung der sogenannten Youngtimer-Regelung thematisiert.

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Leasingfahrzeuge mit Verbrennungsmotor werden teurer

Für Arbeitgeber wird es ab 2027 weniger attraktiv, einen neuen Pkw mit CO₂Ausstoß zur Verfügung zu stellen. Wenn Arbeitnehmer einen Dienstwagen mit Benzin-, Diesel- oder Hybridantrieb auch privat nutzen, zahlt der Arbeitgeber eine „Pseudo-Endsteuer“ in Höhe von 12% des Listenpreises. Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählt als Privatnutzung.

Diese Abgabe wird auf den regulären geldwerten Vorteil aufgeschlagen und darf nicht an den Arbeitnehmer weiterberechnet werden.

Auch bei Beschäftigten, die grenzüberschreitend tätig sind, ist die „Pseudo-Endsteuer“ zu berücksichtigen. Liegt ein Salary Split vor, wirkt sich diese Abgabe auf den Split aus. Der Salary Split führt dazu, dass nicht die gesamte „Pseudo-Endsteuer“ von 12% Anwendung findet, sondern nur der Teil, der dem in den Niederlanden steuerpflichtigen Gehalt entspricht. Bei einem Salary Split von 60% werden beispielsweise nur 60% der „Pseudo-Endsteuer“ von 12% zugrunde gelegt.

Für PKW mit Verbrennungsmotor, die bereits vor dem 1. Januar 2027 bereitgestellt wurden, gilt ein Übergangsrecht bis einschließlich 31. Dezember 2030.

Für viele Arbeitgeber kann diese Maßnahme ein Anlass sein, ihre bestehende Fuhrparkpolitik zu überdenken.

Kilometerpauschale in Höhe von 25 Cent endgültig

Die maximale steuerfreie Kilometerpauschale wird endgültig auf 0,25 € pro Kilometer festgesetzt. Diese Pauschale gilt sowohl für beruflich veranlasste Fahrten als auch für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Die Erhöhung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Arbeitgeber konnten den höheren Betrag bereits auf Grundlage einer Unternehmerentscheidung anwenden, doch mit dem Steuerplan 2027 (Belastingplan 2027) wird die Regelung nun auch gesetzlich verankert.

Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, die Pauschale von 0,25 € pro Kilometer zu vergüten. Ob diese tatsächlich erhöht wird, hängt von der Mobilitätspolitik innerhalb des Unternehmens sowie von etwaigen Vereinbarungen im Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag ab.

Youngtimer-Regelung angepasst

Die Youngtimer-Regelung gilt für ältere Dienstwagen. Anstelle einer Hinzurechnung, basierend auf dem ursprünglichen Listenpreis, wird der geldwerte Vorteil nun auf Grundlage des aktuellen Marktwerts berechnet. Der geldwerte Vorteil für die Youngtimer-Regelung beläuft sich auf 35%.
Damit kann die steuerliche Hinzurechnung für einige ältere Fahrzeuge deutlich niedriger ausfallen.

Im Steuerplan wurde angekündigt, dass die Youngtimer-Regelung weiter eingeschränkt wird. Die Altersgrenze von Fahrzeugen steigt von 16 auf 17 Jahre im Jahr 2027 und auf 20 Jahre im Jahr 2028.

Für Dienstwagen, die spätestens am 31. Dezember 2025 bereitgestellt wurden und 2027 insgesamt 17 Jahre alt sein werden, gilt ein Übergangsrecht. Demnach kann die Regelung für diese Fahrzeuge im gesamten Verlauf des Jahres 2027 weiterhin in Anspruch genommen werden.

„Greentime“-Regelung

Im Haushaltsentwurf kündigt die Regierung zudem eine neue sogenannte „Greentime“-Regelung an. Die Regelung sieht ab 2029 einen ermäßigten geldwerten Vorteil von 14% für vollelektrische Fahrzeuge im Alter von fünf bis acht Jahren vor. 

Der ermäßigte Steuersatz kann für die Dauer von bis zu drei Jahren angewandt werden. Die Regierung möchte mit dieser Regelung erreichen, dass die geschäftliche Nutzung von älteren Elektroautos weiterhin attraktiv bleibt. Die genauen Einzelheiten müssen noch weiter ausgearbeitet und festgelegt werden.

Die angekündigten Maßnahmen zeigen, dass die Regierung in den kommenden Jahren nachdrücklich auf eine weitere ökologische Ausrichtung der geschäftlichen Mobilität setzt. Die Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor wird steuerlich weniger attraktiv, während gleichzeitig Anreize für Elektrofahrzeuge eingeführt werden. 

Die Steuerpläne für 2027 sind noch nicht endgültig. In den nächsten Monaten wird sich zunächst die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments mit dem Steuerplan befassen, gefolgt von der Ersten Kammer.

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Prinsjesdag 2026: Änderungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer

Am Prinsjesdag hat die niederländische Regierung ihre Steuerpläne für 2027 vorgestellt. Obwohl sich die vorgeschlagenen Änderungen in erster Linie auf niederländische Steuern beziehen, können sie auch Auswirkungen auf in Deutschland ansässige Unternehmen und in Deutschland wohnhafte Privatpersonen haben, die Einkünfte aus den Niederlanden beziehen oder dort geschäftlich tätig sind.

Höhere Steuersätze in Box 1
Die niederländischen Steuersätze in Box 1 (Einkommen aus Arbeit und unternehmerischer Tätigkeit) werden im Jahr 2027 gegenüber 2026 angehoben. Vor allem Steuerpflichtige mit niedrigem und mittlerem Einkommen werden so mit einer höheren Steuerbelastung konfrontiert. Der Spitzensteuersatz liegt unverändert bei 49,5%.

Zudem wird die Senkung des allgemeinen Steuerfreibetrags beschleunigt.

Steuerpflichtiges Einkommen Steuersatz 2026 Steuersatz 2027
Bis 39.247 € 35,75% 36,23%
39.247 € bis 78.426 € 37,56% 38,16%
Ab 78.426 € 49,50% 49,50%

Ein Beispiel: 
Der Steuerpflichtige X hat im Jahr 2027 ein zu versteuerndes Einkommen aus Arbeit und Wohnung in Höhe von 100.000 €. Die Einkommensteuer wird nicht pauschal zu einem Einheitssteuersatz auf das gesamte Einkommen berechnet, sondern nach Tarifstufen.

Schritt 1: erste Tarifstufe
Auf die ersten 39.247 € wird ein Steuersatz von 36,23% erhoben: 39.247 € × 36,23% = 14.219 €

Schritt 2: zweite Tarifstufe
Das Einkommen zwischen 39.247 € und 78.426 € (d. h. 39.179 €) unterliegt einem Steuersatz von 38,16%: 39.179 € × 38,16% = 14.951 €

Schritt 3: dritte Tarifstufe
Für das darüber hinausgehende verbleibende Einkommen von über 78.426 € (d. h. 21.574 €) gilt ein Steuersatz von 49,50%: 21.574 € × 49,50% = 10.679 €

Berechnung der fälligen Einkommensteuer

Tarifstufe Steuerpflichtiges Einkommen Steuersatz Lohnsteuer
1 39.247 € 36.23% 14.219 €
2 39.179 € 38,16% 14.951 €
3 21.574 € 49,50% 10.679 €
Summe 100.000 € 39.849 €

Die Körperschaftsteuer bleibt unverändert

Die Regierung schlägt keine Änderungen der Körperschaftsteuersätze vor. Damit gelten in den Niederlanden auch 2027 nach wie vor zwei Tarifstufen:

Steuerpflichtiger Gewinn Steuersatz 2027
Bis einschließlich 200.000 € 19,0%
Über 200.000 € 25,8%

Abschließend

Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen noch von der Zweiten und Ersten Kammer des niederländischen Parlaments verabschiedet werden. Es wird dabei erwartet, dass die Grundzüge der geplanten Änderungen der Steuersätze bestehen bleiben.

Haben Sie Fragen zu den Auswirkungen des Steuerplans 2027 (Belastingplan 2027) auf Ihr Unternehmen oder Ihre private Situation? Bitte wenden Sie sich an einen Berater aus unserem Team. Unsere Experten aus dem German Desk Team unterstützen Unternehmer und Privatpersonen Tag für Tag bei grenzüberschreitenden Steuerfragen.

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