Steuerberatung

Grunderwerbsteuer für Anlageimmobilien sinkt auf 7%

Planen Sie den Kauf einer Ferienimmobilie oder einer anderen Immobilie, die Sie nicht selbst bewohnen werden? Die Regierung hat vorgeschlagen, die Grunderwerbsteuer für diese Immobilien zum 1. Januar 2027 von 8% auf 7% zu senken.

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Was ist die Grunderwerbsteuer?

Beim Kauf einer Immobilie in den Niederlanden fällt in der Regel Grunderwerbsteuer an. Der jeweils gültige Steuersatz hängt von der Nutzung der Immobilie ab:

  • 0% im Rahmen der Steuerbefreiung für Erstkäufer (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • 2% für ein Haus oder eine Wohnung, die als Hauptwohnsitz dienen wird
  • 8% für ein Haus oder eine Wohnung, die der Käufer nicht selbst bewohnen wird
  • 10,4% für alle Nicht-Wohnimmobilien.

Die Regierung beabsichtigt eine Absenkung des Steuersatzes für Nicht-Wohnimmobilien ab dem 1. Januar 2027 auf 7%.

Für welche Immobilien gilt der Steuersatz von 7%?

Der Steuersatz von 7% gilt für ein Haus oder eine Wohnung, die nicht als Hauptwohnsitz des Käufers dienen wird. Dazu zählen zum Beispiel Ferienimmobilien, ein Haus oder eine Wohnung, die für ein Kind oder ein Familienmitglied erworben werden oder Anlageobjekte.

Für Immobilien, die der Käufer selbst bewohnen wird, gilt weiterhin der ermäßigte Steuersatz von 2%. Auch die Steuerbefreiung für Erstkäufer bleibt bestehen.

Was heißt dies finanziell für Sie?

Die Steuersenkung kann zu einem beträchtlichen Vorteil führen. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € beträgt die Grunderwerbsteuer aktuell 40.000 € (8%), bei einem Steuersatz von 7% wären dies 35.000 €, eine Ersparnis von 5.000 €.

Kaufpreis Steuersatz von 8% Steuersatz von 7% Esparnis
300.000 € 24.000 € 21.000 € 3.000 €
500.000 € 40.000 € 35.000 € 5.000 €
750.000 € 60.000 € 52.500 € 7.500 €

Ist ein Aufschub der Eigentumsübertragung interessant?

Für Käufer einer Miet- oder Ferienimmobilie kann es attraktiv sein, die rechtliche Eigentumsübertragung erst nach dem 1. Januar 2027 erfolgen zu lassen, um den niedrigeren Steuersatz in Anspruch nehmen zu können.

Hinweis: Der Vorschlag muss noch verabschiedet werden

Die Senkung des Steuersatzes ist Teil des Steuerplans 2027 (Belastingplan 2027). Derzeit handelt es sich noch um einen Gesetzentwurf. Die Zweite Kammer und Erste Kammer des niederländischen Parlaments müssen noch zustimmen, bevor die Änderung endgültig in Kraft tritt.

Möchten Sie mehr erfahren?

Erwägen Sie den Kauf einer Ferienimmobilie oder einer anderen Immobilie in den Niederlanden? Dann kann der Zeitpunkt der Übertragung Steuervergünstigungen mit sich bringen. Unsere Beraterinnen und Berater prüfen gerne, welche Auswirkungen die vorgeschlagene Gesetzesänderung auf Ihren individuellen Fall haben.

Bitte wenden Sie sich an einen Experten aus unserem Steuerberater-Team.

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