Wer hat einen Anspruch auf Elternzeit
Ist der Arbeitnehmer der rechtliche Elternteil oder ein Pflegeelternteil eines Kindes, so hat dieser Anspruch auf Elternzeit. Eine rechtliche Elternschaft liegt vor, wenn:
- Der/die Arbeitnehmer(in) die Mutter oder der Vater ist; oder
- Der/die Arbeitnehmer(in) der Adoptivelternteil ist; oder
- Der/die Arbeitnehmer(in) das Kind anerkannt hat.
Wie lange hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Elternzeit?
Die Elternzeit beträgt insgesamt 26 Wochen pro Kind, dies entspricht der 26-fachen Wochenarbeitszeit. Ab dem 2. August 2022 sind davon 9 Wochen bezahlte Elternzeit. Die restlichen 17 Wochen sind unbezahlter Urlaub.
Ein Arbeitnehmer, der 40 Stunden pro Woche arbeitet, hat beispielsweise Anspruch auf 1040 Stunden Elternurlaub pro Kind (26 x 40 Stunden), wovon maximal 360 Stunden (9 x 40 Stunden) bezahlt werden.
Die bezahlte Elternzeit kann im ersten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Ein Anspruch auf Elternzeit besteht auch im Falle einer Adoption oder bei Aufnahme eines Pflegekindes.
In diesen Fällen kann die bezahlte Elternzeit bis zu einem Jahr nach der Aufnahme des Kindes in die Familie in Anspruch genommen werden, sofern das Kind jünger als 8 Jahre alt ist. Wurde die bezahlte Elternzeit im Zeitraum eines Jahres nicht oder nicht vollständig genommen, kann der Arbeitnehmer den nicht in Anspruch genommene Teil auch als zusätzliche unbezahlte Elternzeit nehmen.
Unbezahlte Elternzeit kann bis zum achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden.
Wie viel wird gezahlt?
Die bezahlte Elternzeit gilt in dem Sinne als bezahlte Zeit, als dass für den Arbeitnehmer eine Leistung bei der niederländischen Ausführungsbehörde für Arbeitnehmerversicherungen (UWV) beantragt werden kann.
Diese Leistung beträgt 70% des Tageslohns des Arbeitnehmers, aber höchstens 70% des maximalen Tageslohns. Diese Leistung darf erst dann beantragt werden, wenn der Arbeitnehmer die Dauer der Wochenarbeitszeit mindestens einmal als Elternzeit genommen hat.
Gemäß den Erläuterungen zum Gesetz wird diese Leistung über den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Es ist aktuell noch nicht klar, ob die Leistung auch direkt von der niederländischen Ausführungsbehörde für Arbeitnehmerversicherungen (UWV) an den Arbeitnehmer gezahlt werden kann, vermutlich aber schon.
In einem Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag beziehungsweise in den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen kann festgelegt sein, dass der Arbeitgeber das Gehalt während der (bezahlten) Elternzeit aufstocken muss.
Festlegung der Abmachungen
Es ist ratsam, eine Reihe von Abmachungen mit dem Arbeitnehmer zu treffen und diese anschließend schriftlich festzuhalten.
Zum Beispiel in Bezug auf den Zeitraum und die Tage, an welchen der Arbeitnehmer diese Elternzeit nehmen möchte, was geschieht, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs krank wird, und was im Hinblick auf Urlaubsanspruch, Urlaubsgeld und den eventuellen Aufbau von Rente während der Elternzeit/des Geburtsurlaubs gilt.
Wir können Sie beraten, welche Abmachungen Sie treffen sollten, und unterstützen Sie bei deren Festlegung.
Fragen oder Bedarf an Beratung oder Unterstützung
Haben Sie Fragen zu den oben genannten Punkten oder benötigen Sie Rat oder Unterstützung? Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der genannten Leistung(en), bei der Erstellung und Aufzeichnung von Abmachungen oder unter besonderen Umständen.
Diese liegen beispielsweise vor im Todesfall der Mutter, bei der Übertragung des Urlaubs auf den Partner oder in Situationen, in welchen eine Person nicht als Arbeitnehmer beschäftigt ist, aber dennoch Anspruch auf eine bestimmte Urlaubsart hat, weil diese als gleichwertig zu betrachten ist. Auch dann sind wir gerne für Sie da.
Eine Reihe der häufig gestellten Fragen und deren Antworten haben wir bereits in diesen FAQ für Sie zusammengefasst FAQ - Bezahlte Elternzeit (amazonaws.com).
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