Die Mehrwertsteuer und Immobilien in den Niederlanden

Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung der mehrwertsteuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Übertragung und Vermietung von unbeweglichen Sachen in den Niederlanden. Wir haben es mit vielen Unternehmern in Deutschland zu tun, die in den Niederlanden Geschäftsräume besitzen, die sie für eigene Geschäftszwecke nutzen (Betriebsstätte) oder sie an Dritte vermieten. Es erreichen uns zudem viele Fragen zu einem Ferienhaus in den Niederlanden. Mit diesem Thema werden wir uns zu einem späteren Zeitpunkt in einem gesonderten Artikel befassen.

Die Mehrwertsteuer und Immobilien in den Niederlanden

Europäische Vorschriften

Innerhalb Europas sind die Mehrwertsteuervorschriften weitgehend harmonisiert. Das heißt, dass innerhalb Europas ähnliche Mehrwertsteuervorschriften gelten, auch für Tätigkeiten in Bezug auf unbewegliche Sachen.

Tätigkeiten in Verbindung mit unbeweglichen Sachen werden grundsätzlich immer in dem Land besteuert, in dem sich die unbeweglichen Sachen befinden. Daher ist auf eine mehrwertsteuerpflichtige Übertragung einer unbeweglichen Sache in den Niederlanden die niederländische Mehrwertsteuer zu entrichten. Das Gleiche gilt für die Mehrwertsteuer im Falle einer mehrwertsteuerpflichtigen Vermietung einer unbeweglichen Sache in den Niederlanden.

Auch andere Dienstleistungen in Bezug auf eine unbewegliche Sache in den Niederlanden unterliegen im Grundsatz der niederländischen Mehrwertsteuer. Beispiele dafür sind Instandhaltungs- und Überwachungsdienstleistungen, Inspektionen oder Vermittlungsdienste.

Die Mehrwertsteuer und Immobilien in den Niederlanden

In den Niederlanden sind die Übertragung von (unbebautem) Bauland, Arbeiten an Bauwerken oder neuen Gebäuden (die nicht länger als zwei Jahre in Gebrauch sind), von Rechts wegen mehrwertsteuerpflichtig, sofern die Übertragung durch einen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer erfolgt, der als solcher handelt.

Liegt dahingegen keine von Rechts wegen mehrwertsteuerpflichtige Übertragung einer unbeweglichen Sache vor, wird grundsätzlich Grunderwerbsteuer mit einem Regelsteuersatz von derzeit 10,4% fällig. Anders als bei der Umsatzsteuer ist die Grunderwerbsteuer nicht abzugsfähig. Dies macht die Grunderwerbsteuer zu einem Kostenfaktor, der in einem geschäftlichen Umfeld gerne vermieden wird. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es jedoch auch im geschäftlichen Bereich die Möglichkeit, dass Verkäufer und Käufer gemeinsam für eine umsatzsteuerpflichtige Übertragung einer unbeweglichen Sache optieren. Diese Option ist nur dann zulässig, wenn der Käufer hinreichend vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ein solcher Weg kann interessant sein, wenn eine umsatzsteuerfreie Übertragung für den Verkäufer dazu führt, dass er die Umsatzsteuer nicht abziehen kann beziehungsweise, dass die zuvor geltend gemachte Umsatzsteuer berichtigt wird. Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung für eine umsatzsteuerpflichtige Übertragung nicht verhindert, dass Grunderwerbsteuer erhoben wird!

Die Vermietung von unbeweglichen Sachen in den Niederlanden ist im Grundsatz von der Mehrwertsteuer befreit. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Wichtige Ausnahmen sind die kurzfristige Vermietung einer unbeweglichen Sache im Rahmen des Hotel-, Pensions-, Camping- und Ferienunterkunftsgewerbes. Diese Art der Vermietung ist unter Anwendung des ermäßigten niederländischen Mehrwertsteuersatzes von 9% möglich. Eine weitere Ausnahme besteht außerdem für die Vermietung von unbeweglichen Sachen, falls sich Vermieter und Mieter gemeinsam für eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung aussprechen (können). Auch diese Option ist nur möglich, wenn der Mieter hinreichend vorsteuerabzugsberechtigt ist. Dieser Weg zielt somit darauf ab, eine Umsatzsteuerbelastung im geschäftlichen Bereich herbeizuführen.

Abschließend

Dieser Artikel gewährt lediglich einen groben Überblick über die mehrwertsteuerlichen Aspekte bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit unbeweglichen Sachen in den Niederlanden. In der Praxis können Fragen zu diesem Thema äußerst komplex sein. Falls Sie mit Tätigkeiten rund um das Thema unbewegliche Sachen in den Niederlanden zu tun haben, raten wir Ihnen, sich stets an Ihren Berater zu wenden. Die Berater bei Moore MKW werden Sie dabei gerne unterstützen.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Möchten Sie mehr wissen?

Diesen Artikel teilen