Höherer Freibetrag im Rahmen der Arbeitskostenregelung (WKR)
Die Arbeitskostenregelung ermöglicht es Arbeitgebern, bestimmte Zulagen und Sachleistungen steuerfrei an Beschäftigte zu gewähren. Ab dem 1. Januar 2027 wird der Freibetrag im Rahmen der Arbeitskostenregelung (Werkkostenregeling (WKR)) von 2,0% auf 2,16% für die ersten 400.000 € der steuerpflichtigen Lohnsumme angehoben.
Für den Teil der Lohnsumme, der 400.000 € übersteigt, beläuft sich dieser Freibetrag unverändert auf 1,18%. Dies schafft zusätzlichen Spielraum, um Arbeitnehmern bestimmte Zulagen und Sachleistungen steuerfrei zu gewähren. Eine Überschreitung des verfügbaren Freibetrags führt zu einer letztendlichen Besteuerung in Höhe von 80%.
Höhere steuerfreie Reisekostenpauschale
Arbeitgeber dürfen die Kosten für Dienstreisen und den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerfrei erstatten. Die maximale steuerfreie Kilometerpauschale wurde von 0,23 € auf 0,25 € pro Kilometer angehoben. Diese Erhöhung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.
Arbeitgeber erhalten so mehr Möglichkeiten, die tatsächlichen Reisekosten von Arbeitskräften steuerfrei zu erstatten.
Neue Abgabe für Personenkraftwagen ohne Elektroantrieb
Ab dem 1. Januar 2027 wird eine neue Arbeitgeberabgabe für Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor eingeführt, die von Arbeitnehmern auch privat genutzt werden dürfen.
Wir befassen uns in einem gesonderten Artikel zu Mobilität und Dienstwagen eingehender mit diesem Thema (siehe unten).
Höhere Arbeitgeberabgaben durch Anstieg des Aof-Beitrags
Die niederländische Regierung hat angekündigt, den Beitrag zum Erwerbsunfähigkeitsfonds (Arbeidsongeschiktheidsfonds (Aof)) anzuheben.
Für Arbeitgeber, die Mitarbeiter beschäftigen, die in den Niederlanden sozialversichert sind, könnte dies zu einem Anstieg der Lohnkosten führen. Die endgültigen Beitragssätze werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Neue Zulassungspflicht für Verleiher von Personal
Am 1. Januar 2027 tritt das Gesetz zur Überlassung von Arbeitskräften (Wet toelating terbeschikkingstelling van arbeidskrachten (WTTA)) in Kraft. Dieses Gesetz führt eine Zulassungspflicht für Unternehmen ein, die in den Niederlanden Personal an Dritte überlassen.
Diese Regelung kann auch deutsche Unternehmen betreffen, die Mitarbeiter an niederländische Auftraggeber beziehungsweise niederländische Konzerngesellschaften entsenden oder ausleihen. Arbeitgeber, die Personal über einen Personalverleiher einstellen, sollten rechtzeitig prüfen, ob die betreffende Partei über die erforderliche Zulassung verfügt.
Ab 2028 kann die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde sowohl gegen den Verleiher als auch gegen den Entleiher Bußgelder verhängen, wenn die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt werden.
Haben Sie Fragen zu den niederländischen Steuerplänen beziehungsweise zu den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten von Beschäftigten, die grenzüberschreitend zwischen Deutschland und den Niederlanden tätig sind? Bitte wenden Sie sich an Ihre Beraterin beziehungsweise Ihren Berater aus dem German Desk Team bei Moore MKW.
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