Die A1-Bescheinigung: Ihre Funktion und warum sie wichtig ist

In einem zunehmend internationalen Arbeitsalltag kommt es regelmäßig vor, dass Arbeitnehmer vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten. Zudem arbeiten Arbeitnehmende immer häufiger von zu Hause aus. In diesen Fällen ist es unerlässlich, zu wissen, in welchem Land der Arbeitnehmer sozialversichert ist. Die A1-Bescheinigung ist hier von zentraler Bedeutung.

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Was ist eine A1-Bescheinigung?

Eine A1-Bescheinigung ist ein Dokument, das bestätigt, welches Land für die Sozialversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers zuständig ist, der (vorübergehend) in einem anderen EU-Land arbeitet. Die Bescheinigung wird von der Sozialversicherungsbehörde des Landes ausgestellt, in dem der Arbeitnehmende wohnt. In den Niederlanden ist dies die Sociale Verzekeringsbank (SVB). Die A1-Bescheinigung wird in den Niederlanden für eine Dauer von maximal 2 Jahren ausgestellt.

Warum ist sie wichtig?

In einer EU-Verordnung wurde festgelegt, dass ein Arbeitnehmer, der mehr als 25% seiner Arbeitszeit im Wohnsitzstaat ableistet, auch dort sozialversichert ist.

Nimmt der Arbeitnehmer vorübergehend eine Beschäftigung in einem anderen Land auf oder arbeitet er von zu Hause aus, kann dies Folgen für die Sozialversicherung haben. Mit Hilfe einer A1-Bescheinigung kann nachgewiesen werden, wo der Arbeitnehmer während seiner Beschäftigung in einem anderen Land oder bei der Arbeit im Homeoffice sozialversichert ist. Die A1-Bescheinigung bietet Sicherheit und verhindert doppelte Sozialversicherungsbeiträge.

Homeoffice – Rahmenvereinbarung


Seit dem 1. Juli 2023 gilt das Rahmenabkommen zur Sozialversicherung zwischen den Niederlanden und Deutschland. Die Vereinbarung legt fest, dass Grenzgänger bis zu 50% ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten dürfen, ohne daraus resultierende Auswirkungen auf die vorhandene Sozialversicherungspflicht. Möchten Sie mehr erfahren? Lesen Sie unseren Artikel.

Bei Anwendung der Rahmenvereinbarung muss im Beschäftigungsstaat eine A1-Bescheinigung beantragt werden. Die Beantragung kann rückwirkend erfolgen, spätestens innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeiten.

Die A1-Bescheinigung ist ein unerlässliches Dokument für alle Personen, die im Ausland arbeiten. Es empfiehlt sich daher, den Antrag rechtzeitig und mit gebotener Sorgfalt in die Wege zu leiten. Wir unterstützen Sie dabei gerne. Bitte wenden Sie sich an einen Berater aus unserem Team.

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