Fallbeispiel: Ausschüttende und empfangende BV haben ihren Sitz in den Niederlanden
Es gilt das Grundprinzip, wonach die ausschüttende BV insgesamt 15% Dividendensteuer einbehalten muss. Die BV muss innerhalb eines Monats eine Steuererklärung abgeben und die einbehaltene Dividendensteuer an den niederländischen Belastingdienst abführen.
Hält die empfangende BV mindestens 5% der Anteile an der ausschüttenden BV? Dann gilt die Steuerbefreiung von Beteiligungen und es muss keine Dividendensteuer einbehalten werden. Es entsteht dann auch keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung zur Dividendenausschüttung.
Fallbeispiel: Ausschüttende BV hat ihren Sitz in den Niederlanden und empfangende Gesellschaft ihren Sitz in Deutschland
Es gilt das Grundprinzip, wonach die BV bei der Ausschüttung an die GmbH insgesamt 15% Dividendensteuer einbehalten muss. Hiervon gibt es eine Ausnahme: die Quellensteuerbefreiung.
Wenn die empfangende Gesellschaft ihren Sitz in einem anderen EU-Land oder einem Land hat, mit dem die Niederlande ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen haben und diese Gesellschaft mindestens 5% der Anteile hält, kommt die Quellensteuerbefreiung zum Tragen. Die Befreiung kann allerdings verwehrt werden, wenn Missbrauch vorliegt. Der Oberste Gerichtshof der Niederlande hat klargestellt, wann ein solcher Fall gegeben ist.
Bei Anwendung der Quellensteuerbefreiung muss keine Dividendensteuer einbehalten werden. Es muss jedoch eine Meldung zur Dividendenausschüttung an den niederländischen Belastingdienst übermittelt werden.
Ist die Quellensteuerbefreiung nicht anwendbar? Und, dürfen infolge des Doppelbesteuerungsabkommens weniger als 15% Dividendensteuer einbehalten werden? Dann ist ein Antrag auf Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes einzureichen. Dazu muss eine sogenannte IB 92-verklaring (IB-92-Erklärung) beantragt werden. Die Antragstellung für die IB-92-Erklärung muss vor Ausschüttung der Dividende erfolgen.
| Dividendensteuer zahlbar? | Steuererklärung zur Dividendenausschüttung | |
|---|---|---|
| Ausschüttung BV an natürliche Person | Ja | Ja |
| Ausschüttung BV an BV (Steuerbefreiung von Beteiligungen anwendbar) | Nein | Nein |
| Ausschüttung BV an BV (Steuerbefreiung von Beteiligungen nicht anwendbar) | Ja | Ja |
| Ausschüttung BV an GmbH (Quellensteuerbefreiung anwendbar) | Nein | Keine Steuererklärung, aber Meldung der Dividendenausschüttung |
| Ausschüttung BV an GmbH (Quellensteuerbefreiung nicht anwendbar) | Ja | Ja |
| Ausschüttung BV an GmbH (Quellensteuerbefreiung nicht anwendbar und Steuersatz laut Steuerabkommen unter 15%) | Ja (ermäßigter Steuersatz) | Ja + IB-92-Erklärung |
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