Lohnsteuer
Wenn Arbeitnehmende im Ausland wohnen und arbeiten ist es wichtig, festzustellen, wo, das heißt in welchem Land, die Steuern entrichtet werden müssen. Im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland wurden dazu Vereinbarungen getroffen. Demnach erfolgt die Besteuerung in Deutschland, wenn der in den Niederlanden wohnhafte Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet. Ist der Arbeitnehmende auch in den Niederlanden tätig und arbeitet dort zum Beispiel im Homeoffice? Dann wird dieser Teil des Gehalts in den Niederlanden besteuert. Dies wird als Salary Split bezeichnet.
Homeoffice
Zum 1. Januar 2026 hat sich das Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger geändert. Durch diese Änderung können Grenzgänger bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne, dass daraus eine Besteuerung in beiden Ländern resultiert.
Sozialversicherung
Neben der Besteuerung bleibt wichtig, festzustellen, wo der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Dies wiederum ist in einer EU-Verordnung geregelt. Ist der Arbeitnehmer mit mehr als 25% seiner Arbeitszeit in den Niederlanden (Wohnsitzstaat) tätig, unterliegt er der Sozialversicherung in den Niederlanden. In welchem Land der Arbeitnehmer sozialversichert ist, wirkt sich unter anderem auf die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, den Rentenaufbau und die Krankenversicherung aus.
Homeoffice
Seit dem Aufkommen hybrider Arbeitsformen, wird immer häufiger im Homeoffice gearbeitet. Die Niederlande und Deutschland haben daher wechselseitige Vereinbarungen über die Auswirkungen der Arbeit im Homeoffice auf die Besteuerung und die Sozialversicherung getroffen.
Seit dem Jahr 2023 gilt das sogenannte Rahmenabkommen. Diese Vereinbarung ermöglicht es Grenzgängern, bis zu 50% ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus abzuleisten, ohne dass sich ihre jeweilige Position im Sozialversicherungssystem ändert. Dieses Abkommen gilt nur für Telearbeit.
Anmeldung bei den niederländischen Steuerbehörden (Belastingdienst)
Ist das Gehalt den Niederlanden zugeordnet, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Einkommensteuer in den Niederlanden zu zahlen. Außerdem müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, wenn der Arbeitnehmer mindestens 25% seiner Arbeitszeit in den Niederlanden ausübt.
In der Regel wird immer dann, wenn eine Steuer- und Sozialversicherungspflicht in den Niederlanden besteht, eine Lohnsteuernummer beim niederländischen Belastingdienst beantragt.
Welches Arbeitsrecht gilt?
Laut Grundprinzip entscheiden die jeweiligen Parteien darüber selbst. Als Arbeitgeber können Sie mit Ihrem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht abschließen. Sie sollten jedoch prüfen, ob der Arbeitnehmende eine „enge“ Verbindung zu den Niederlanden hat. In der Praxis liegt eine solche „enge“ Verbindung vor, wenn der Arbeitnehmer mehr als 50% seiner Arbeitszeit in den Niederlanden ableistet. Trifft dies zu, darf sich der Arbeitnehmer auf die Anwendung des niederländischen Arbeitsrechts berufen.
Es ist daher ratsam, den Arbeitsvertrag um niederländisches Recht zu ergänzen, wenn sich niederländisches Recht als vorteilhaft für den Arbeitnehmer erweist. Beispiele dafür sind das Urlaubsgeld und der Kündigungsschutz.
Wir von Moore MKW können Sie dabei unterstützen, den Arbeitsvertrag an das niederländische Recht anzupassen.
Lohnfortzahlung bei Krankheit
Wenn der Arbeitnehmer erkrankt, muss der Arbeitgeber in Deutschland bis zu sechs Wochen das Gehalt fortzahlen. Ist der Arbeitnehmer in den Niederlanden sozialversichert, gilt niederländisches Recht. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt im Krankheitsfall bis zu 104 Wochen fortzuzahlen. In der Regel werden im ersten Jahr das volle Gehalt und im zweiten Jahr 70% des Gehalts weitergezahlt.
Dies sollte bei einem Arbeitnehmer, der in den Niederlanden sozialversichert ist, berücksichtigt werden. Es ist möglich, eine Versicherung für die Lohnfortzahlung gegen das Risiko im Krankheitsfall abzuschließen.
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