Befreiungstag am 5. Mai – ein bezahlter freier Tag für alle? Offizielle Feiertage in den Niederlanden und ihre Handhabung in Unternehmen

Am Montag, den 5. Mai 2025, jährt sich der Befreiungstag (Bevrijdingsdag) zum 80. Mal. Auch wenn der 5. Mai zum offiziellen Feiertag erklärt wurde, hat nicht jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten, freien Tag. Was hat es damit auf sich?

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Die niederländische Gesetzgebung sieht nicht vor, dass Arbeitnehmer an einem offiziellen Feiertag Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Dies gilt nicht nur für den Befreiungstag am 5. Mai, sondern auch für alle übrigen offiziellen Feiertage. Dennoch haben Arbeitnehmer in den Niederlanden in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung an gesetzlich anerkannten Feiertagen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass dies in den meisten Tarifverträgen in den Niederlanden beziehungsweise in den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Unternehmen oder aber in individuellen Arbeitsverträgen dahingehend festgelegt wurde. Auch die übliche Praxis spielt eine Rolle.

Wenn es für Ihre Arbeitnehmer in den Niederlanden keinen Tarifvertrag gibt, der Feiertage als bezahlte freie Tage festlegt und dies obendrein nicht in Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen oder in einem individuellen Arbeitsvertrag festgelegt wurde, ist es daher nicht zwingend erforderlich, Ihren Arbeitnehmern in den Niederlanden am 5. Mai dieses Jahres einen bezahlten freien Tag zu gewähren. Dies gilt faktisch damit auch für andere gesetzliche Feiertage. Das nationale Beratungsgremium „Stichting van de Arbeid“ hat allerdings den Arbeitgebern in den Niederlanden empfohlen, ihren Mitarbeitern den Tag in diesem Jubiläumsjahr bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts freizugeben. Im Hinblick auf den Befreiungstag gilt ohnehin, dass die meisten Arbeitnehmer in den Niederlanden an diesem Tag in jedem fünften Jubiläumsjahr (2020, 2025, 2030 usw.) einen freien Tag bekommen, mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Wenn für Ihr Unternehmen kein Tarifvertrag oder keine Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gelten und auch der Arbeitsvertrag keine Bestimmungen zu gesetzlichen Feiertagen enthält und Sie Ihren Arbeitnehmenden am Befreiungstag keinen freien Tag gewähren, sind Sie nicht verpflichtet, eine zusätzliche Vergütung zu zahlen. Natürlich können Arbeitnehmer am 5. Mai selbst Urlaub nehmen, sofern ihre Arbeit dies zulässt.

Die offiziellen Feiertage in den Niederlanden im Jahr 2025 lauten folgendermaßen:

  • Neujahr – Mittwoch, 1. Januar 2025
  • Karfreitag – Freitag, 18. April 2025
  • Ostersonntag und Ostermontag –Sonntag, 20. April und Montag, 21. April 2025
  • Königstag (Koningsdag) – Samstag, 26. April 2025 (normalerweise ist dieser am 27. April; 2025 wird der Königstag einen Tag früher gefeiert, da der 27. April auf einen Sonntag fällt)
  • Befreiungstag (Bevrijdingsdag) – Montag, 5. Mai 2025
  • Christi Himmelfahrt – Donnerstag, 29. Mai 2025
  • Pfingstsonntag und Pfingstmontag - Sonntag, 8. Juni und Montag, 9. Juni 2025
  • Erster und zweiter Weihnachtstag – Donnerstag, 25. Dezember, und Freitag, 26. Dezember 2025

Hinweis: In den meisten Tarifverträgen sowie Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in den Niederlanden gilt Karfreitag nicht als bezahlter freier Tag und der Befreiungstag ist nur in jedem fünften Jubiläumsjahr ein freier Tag mit Entgeltfortzahlung, so auch in diesem Jahr.

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