Die Expat-Regelung / 30%-Regelung
Bei der Expat-Regelung handelt es sich um eine Regelung, die es Arbeitgebern erlaubt, Arbeitnehmern, die aus dem Ausland in die Niederlande kommen, einen Zuschuss von bis zu 30% ihres Gehalts zu gewähren. Die Expat-Regelung gilt nur für Arbeitnehmer, die in den 24 Monaten vor ihrem ersten Arbeitstag in den Niederlanden, länger als 16 Monate in einer Entfernung von über 150 Kilometern von der niederländischen Grenze gewohnt haben.
Die Regelung soll die extraterritorialen Kosten ausgleichen, die einem Arbeitnehmer bei einem Umzug in die Niederlande entstehen. Extraterritoriale Kosten sind zusätzliche Kosten, die durch das Leben außerhalb des Herkunftslandes entstehen. Dazu zählen beispielsweise zusätzliche Lebenshaltungskosten, eine doppelte Haushaltsführung und Transportkosten.
Sind diese Bedingungen erfüllt, dürfen Arbeitnehmern 30% ihres Gehalts steuerfrei erstattet werden. Die Expat-Regelung kann über einen Zeitraum von maximal 5 Jahren angewendet werden. Ab 2027 dürfen 27% anstelle von 30% des Gehalts steuerfrei erstattet werden.
Salary Split
Arbeiten Sie in den Niederlanden und in Deutschland? Dann liegt ein Salary Split vor. Das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland enthält Vereinbarungen über die Verteilung der Besteuerungsrechte.
Zum besseren Verständnis befassen wir uns in diesem Artikel nur mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (ausgenommen sind Bezüge für Geschäftsführer).
Im Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland ist festgelegt, dass für die Verteilung der Besteuerungsrechte für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, der Ort der Arbeitsausübung maßgeblich ist. Die in den Niederlanden ausgeübte Arbeit wird steuerlich den Niederlanden zugewiesen. In Deutschland ausgeübte Tätigkeiten werden in Deutschland besteuert.
In der deutschen Einkommensteuererklärung wird das weltweite Gesamteinkommen angegeben und für die in den Niederlanden zu versteuernden Einkünfte wird eine Anrechnung gewährt. Diese Anrechnung wird im Steuerabkommen folgendermaßen beschrieben:
„Von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer werden die Einkünfte aus den Niederlanden ausgenommen, die nach diesem Abkommen tatsächlich in den Niederlanden besteuert werden.“
Verfahren vor dem Bundesfinanzhof
Im Jahr 2022 gab es in der deutschen Rechtsprechung ein Urteil zu Löhnen, die durch Anwendung der 30%-Regelung in den Niederlanden von der Steuer befreit sind. In diesem Verfahren vertrat das Finanzgericht Düsseldorf die Auffassung, dass Löhne, die in den Niederlanden im Zuge der Anwendung der 30%-Regelung steuerfrei sind, in Deutschland besteuert werden müssen. Als Begründung wurde angeführt, dass diese Einkünfte in den Niederlanden nicht besteuert werden.
Der Fall ist derzeit vor dem Bundesfinanzhof anhängig. Es ist daher noch ungewiss, ob Deutschland tatsächlich Steuern auf Löhne erheben wird, die in den Niederlanden durch die Anwendung der 30%-Regelung von der Steuer befreit sind. Sollte Deutschland dazu übergehen, Steuern auf diese Einkünfte zu erheben, geht aus unserer Sicht der Steuervorteil der 30%-Regelung verloren.
Sofern dies auf Sie zutrifft und Sie Fragen zu Ihrer Situation haben, nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Wir sehen uns Ihren Fall gerne gemeinsam mit Ihnen an.
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