Die neue niederländische Mehrwertsteuer-Regelung für die Lieferung und Installation von Solarmodulen

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Solarmodulen in den Niederlanden in bestimmten Fällen ein Mehrwertsteuersatz von 0%. Wie andere EU-Länder, darunter Deutschland, machen sich die Niederlande damit Änderungen in den europäischen Vorschriften zu Nutze. Auch Unternehmer, die ihren Sitz nicht in den Niederlanden haben, können von diesen Mehrwertsteueränderungen betroffen sein. In diesem Artikel informieren wir Sie in aller Kürze über diese neue Regelung und wir erläutern, wann die Steuertarifänderung für Sie wichtig sein könnte.
Die neue niederländische Mehrwertsteuer-Regelung für die Lieferung und Installation von Solarmodulen

Die alte Regelung

Bis Ende 2022 waren auf alle Lieferungen und Installationen von Solarmodulen insgesamt 21% Mehrwertsteuer fällig. Da auch private Besitzer von Solarmodulen als eine Folge des Fuchs-Urteils des Europäischen Gerichtshofs als Unternehmer im Sinne der Mehrwegsteuer gelten können, konnten sich viele Privatpersonen diese Mehrwertsteuer von den niederländischen Steuerbehörden zurückerstatten lassen.

Die Mehrwertsteuer-Unternehmerschaft hatte für private Solarmodulbesitzer jedoch auch mehrwertsteuerliche Verpflichtungen. Um solche Mehrwertsteuerpflichten zu begrenzen, hatten sie die Möglichkeit, die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch zu nehmen.

Dennoch hatte die Mehrwertsteuer unglückliche Konstellationen zur Folge, weil sich private Solarmodulbesitzer die Mehrwertsteuer nicht (länger) zurückerstatten lassen konnten beziehungsweise diese (teilweise) zurückzahlen mussten. Aus diesem Grund haben die Niederlande den Steuersatz für die Lieferung und Installation von Solarmodulen in bestimmten Fällen geändert.

Die neue Regelung

Ab dem 1. Januar 2023 gilt der niederländische Mehrwertsteuersatz von 0% für die Lieferung und Installation von Solarmodulen, unter der Voraussetzung, dass die Solarmodule auf oder in unmittelbarer Nähe von Wohngebäuden angebracht werden sollen.

Durch diese Steuersatzänderung wird der Verwaltungsaufwand auf die Lieferanten und/oder Installateure von Solarmodulen verlagert. Wir erhalten daher viele Anfragen von niederländischen, aber auch deutschen Lieferanten und/oder Installateuren, die an Solarmodulprojekten in den Niederlanden beteiligt sind.

Der Grund dafür ist, dass der niederländische Nullsteuersatz nicht nur für die Lieferung und Installation von Solarmodulen an private Eigentümer gilt. Der Nullsteuersatz kann auch dann zum Tragen kommen, wenn die Lieferung an gewerbliche Abnehmer wie Wohnungsbaugesellschaften erfolgt.

Außerdem kann der Nullsteuersatz bereits zu einem früheren Zeitpunkt in der Lieferkette Anwendung finden, nämlich, wenn feststeht, dass die Solarmodule (letztlich) für Wohngebäude bestimmt sind.

Liefern Sie als Importeur von Solarmodulen zum Beispiel an einen gewerblichen Zwischenhändler? Dann könnte die Änderung des Steuersatzes für Sie wichtig sein!

Weitere wichtige Punkte

Wenn Sie in den Niederlanden als Lieferant oder Installateur von Solarmodulen auf oder in der Nähe von Wohnhäusern tätig sind, möchten wir Sie auf folgende Punkte hinweisen:

  • Bei Neubauimmobilien (für sie gelten 21% niederländische Mehrwertsteuer) muss die Lieferung von Solarmodulen abgetrennt werden (sie unterliegen der 0%-Regelung für die Mehrwertsteuer).
  • Mit „Installation“ ist gemeint: Alle Lieferungen und Dienstleistungen, die unmittelbar für die Installation und den Betrieb der Solarmodule erforderlich sind.
  • Der Nullsteuersatz gilt nicht, wenn die Solarmodule für andere Gebäude als Wohnhäuser bestimmt sind, wie öffentliche Gebäude oder Gewerbeimmobilien.
  • Es gibt ein Register, aus dem hervorgeht, ob ein Gebäude als Wohngebäude gilt. Sie können Ausdrucke aus diesem Register als Nachweis für die Nutzung der 0%-Regelung verwenden.
  • In den Niederlanden ist das Rechnungsdatum maßgeblich. Der niederländische Nullsteuersatz ist nur auf Rechnungen anwendbar, die nach dem 1. Januar 2023 ausgestellt werden.

Abschließend

Aufgrund der erst kürzlich erfolgten Einführung der 0%-Regelung für die Lieferung und Installation von Solarmodulen, erwarten wir noch viele Fragen zu individuellen Fällen.

Haben Sie Fragen zur Anwendung des niederländischen Mehrwertsteuersatzes, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Umsatzsteuerberater zu wenden.

Nehmen Sie kontakt auf.

Möchten Sie mehr wissen?

908 A4805 bewerkt
Marielle Kisfeld-Mommer MB RB

Steuerberater nach niederländischem Recht

+31 (0)5 41 21 74 09

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